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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Zeitarbeit verständlich erklärt: Lohn, Rechte, Übernahme.

Was ist Zeitarbeit eigentlich, was verdienst du, welche Rechte hast du – und wie wirst du übernommen? Antworten aus 28 Jahren Praxis als Personaldienstleister in Lüneburg, für Bewerber und Unternehmen.

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Prinzip: Du schließt deinen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister wie Abeling. Wir „überlassen“ dich dann an einen Kundenbetrieb, in dem du arbeitest. Der Betrieb gibt dir im Alltag die Aufgaben vor, dein Arbeitgeber bleiben aber wir – wir zahlen deinen Lohn, kümmern uns um Urlaub, Krankmeldung und Sozialversicherung.

Für dich bedeutet das: ein regulärer Arbeitsvertrag mit allen Rechten, dazu die Möglichkeit, verschiedene Betriebe kennenzulernen. Bei Abeling ist der Vertrag unbefristet. Endet ein Einsatz, suchen wir den nächsten – du bleibst angestellt.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Personalvermittlung: Dort vermittelt der Dienstleister dich direkt in eine Festanstellung beim Unternehmen, und du bist von Anfang an dort angestellt. Abeling bietet beides an.

Was verdiene ich in der Zeitarbeit?

Seriöse Personaldienstleister sind tarifgebunden. Abeling zahlt nach den Tarifverträgen, die der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) mit den Gewerkschaften des DGB abgeschlossen hat. Dort ist je nach Qualifikation eine Entgeltgruppe festgelegt – vom Helfer bis zur Fachkraft mit Meister- oder Technikerabschluss.

Zum Tariflohn kommen oft weitere Bestandteile:

  • Branchenzuschläge – zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie. Sie steigen mit der Einsatzdauer.
  • Zulagen für Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit, je nach Einsatz.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Tarif.
  • Bei manchen Stellen ein übertarifliches Festgehalt, etwa 4.400 € im Monat für Elektroniker und Mechatroniker in Lüneburg.

Den konkreten Lohn nennen wir dir für jede Stelle offen. In unserer Stellenübersicht steht er bei vielen Jobs schon im Titel.

Deine Rechte als Zeitarbeitnehmer

Als Zeitarbeitnehmer hast du dieselben Grundrechte wie jeder andere Arbeitnehmer: Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und volle Sozialversicherung. Dazu kommen einige Regeln, die speziell für die Zeitarbeit gelten:

  • Equal Pay: Nach neun Monaten im selben Betrieb hast du grundsätzlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Gibt es einen Branchenzuschlags-Tarifvertrag, wird der Lohn stufenweise angehoben und spätestens nach 15 Monaten angeglichen.
  • Höchstüberlassungsdauer: Beim selben Kundenbetrieb darfst du grundsätzlich höchstens 18 Monate am Stück eingesetzt werden. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Fristen regeln.
  • Gleicher Zugang: Kantine, Kinderbetreuung oder Parkplätze des Einsatzbetriebs darfst du genauso nutzen wie die Stammbelegschaft.
  • Information über freie Stellen: Der Einsatzbetrieb muss dich über offene Stellen informieren, die er intern besetzen will.
  • Kein Einsatz als Streikbrecher: In einem bestreikten Betrieb darfst du nicht die Arbeit der Streikenden übernehmen.

Wie klappt die Übernahme?

Für viele ist Zeitarbeit der direkte Weg in eine Festanstellung. Der Einsatzbetrieb lernt dich im Alltag kennen – oft besser als in jedem Vorstellungsgespräch. Passt es auf beiden Seiten, kann er dich übernehmen. Das ist ausdrücklich erlaubt; eine Klausel, die dir die Übernahme verbietet, wäre unwirksam.

Bei Abeling sprechen wir offen darüber: Wenn du dir eine Übernahme wünschst, sagen wir das dem Kunden und begleiten den Wechsel. Eine Garantie gibt es nicht, aber eine echte Chance. Und bis dahin bist du bei uns sicher angestellt.

Woran du einen seriösen Personaldienstleister erkennst

  • Erlaubnis nach AÜG der Bundesagentur für Arbeit – ohne sie ist Arbeitnehmerüberlassung verboten.
  • Tarifbindung, zum Beispiel über die Mitgliedschaft im GVP. Abeling ist GVP-Mitglied.
  • Nachweise zur Zahlungssicherheit, etwa über das Institut für Zahlungssicherheit (IZS).
  • Transparente Angaben zu Lohn, Einsatzort und Arbeitszeit, schon vor der Unterschrift.
  • Erreichbare Ansprechpartner vor Ort statt anonymer Hotlines. Unser Team sitzt in Lüneburg und ist namentlich bekannt.

Zeitarbeit für Unternehmen

Für Betriebe ist Arbeitnehmerüberlassung vor allem eins: flexibel. Auftragsspitzen, Krankheitsausfälle oder schwer zu besetzende Stellen lassen sich überbrücken, ohne sofort einzustellen. Der Personaldienstleister übernimmt Suche, Auswahl, Vertrag und Lohnabrechnung.

Die Kosten rechnen wir als Stundenverrechnungssatz ab. Darin enthalten sind Lohn, Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung und unsere Betreuung. Wie hoch er ist, hängt von Qualifikation, Tarifgruppe, Branchenzuschlägen und Einsatzdauer ab. Wollen Sie einen Mitarbeiter übernehmen, ist das jederzeit möglich – mit unserem Modell Test & Hire sogar von Anfang an eingeplant.

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Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge der Zeitarbeit nach dem Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das AÜG und die jeweils geltenden Tarifverträge.

Häufige Fragen

Zeitarbeit – kurz beantwortet.

Bin ich in der Zeitarbeit richtig angestellt?
Ja. Du hast einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister – bei Abeling unbefristet – mit Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Einsatzbetrieb gibt dir die Aufgaben vor, dein Arbeitgeber bleibt aber der Personaldienstleister.
Wie lange darf ich im selben Betrieb eingesetzt werden?
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz begrenzt den Einsatz beim selben Kundenbetrieb grundsätzlich auf 18 Monate. Tarifverträge der Einsatzbranche können davon abweichen. Viele Einsätze enden schon vorher mit einer Übernahme.
Was ist Equal Pay?
Equal Pay bedeutet, dass du so viel verdienst wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Einsatzbetrieb. Nach dem AÜG gilt das grundsätzlich nach neun Monaten im selben Betrieb. Mit Branchenzuschlags-Tarifverträgen wird der Lohn schrittweise angehoben und spätestens nach 15 Monaten angeglichen.
Was sind Branchenzuschläge?
Branchenzuschläge sind Aufschläge auf den Tariflohn, wenn du in bestimmten Branchen eingesetzt wirst, zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie. Sie steigen mit der Dauer des Einsatzes; die erste Stufe greift in der Regel nach sechs Wochen.
Kann mich der Einsatzbetrieb übernehmen?
Ja, und das ist ausdrücklich erlaubt. Für viele ist Zeitarbeit der Weg in eine Festanstellung beim Kunden. Bei Abeling unterstützen wir Übernahmen aktiv – wir freuen uns über jede einzelne.
Was kostet Zeitarbeit ein Unternehmen?
Der Stundenverrechnungssatz hängt von Qualifikation, Tarifgruppe, Branchenzuschlägen und Einsatzdauer ab. Darin stecken Lohn, Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung und die Betreuung durch den Personaldienstleister. Ein konkretes Angebot erstellen wir nach einem kurzen Gespräch.
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