Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Prinzip: Du schließt deinen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister wie Abeling. Wir „überlassen“ dich dann an einen Kundenbetrieb, in dem du arbeitest. Der Betrieb gibt dir im Alltag die Aufgaben vor, dein Arbeitgeber bleiben aber wir – wir zahlen deinen Lohn, kümmern uns um Urlaub, Krankmeldung und Sozialversicherung.
Für dich bedeutet das: ein regulärer Arbeitsvertrag mit allen Rechten, dazu die Möglichkeit, verschiedene Betriebe kennenzulernen. Bei Abeling ist der Vertrag unbefristet. Endet ein Einsatz, suchen wir den nächsten – du bleibst angestellt.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Personalvermittlung: Dort vermittelt der Dienstleister dich direkt in eine Festanstellung beim Unternehmen, und du bist von Anfang an dort angestellt. Abeling bietet beides an.
Was verdiene ich in der Zeitarbeit?
Seriöse Personaldienstleister sind tarifgebunden. Abeling zahlt nach den Tarifverträgen, die der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) mit den Gewerkschaften des DGB abgeschlossen hat. Dort ist je nach Qualifikation eine Entgeltgruppe festgelegt – vom Helfer bis zur Fachkraft mit Meister- oder Technikerabschluss.
Zum Tariflohn kommen oft weitere Bestandteile:
- Branchenzuschläge – zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie. Sie steigen mit der Einsatzdauer.
- Zulagen für Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit, je nach Einsatz.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Tarif.
- Bei manchen Stellen ein übertarifliches Festgehalt, etwa 4.400 € im Monat für Elektroniker und Mechatroniker in Lüneburg.
Den konkreten Lohn nennen wir dir für jede Stelle offen. In unserer Stellenübersicht steht er bei vielen Jobs schon im Titel.
Deine Rechte als Zeitarbeitnehmer
Als Zeitarbeitnehmer hast du dieselben Grundrechte wie jeder andere Arbeitnehmer: Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und volle Sozialversicherung. Dazu kommen einige Regeln, die speziell für die Zeitarbeit gelten:
- Equal Pay: Nach neun Monaten im selben Betrieb hast du grundsätzlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Gibt es einen Branchenzuschlags-Tarifvertrag, wird der Lohn stufenweise angehoben und spätestens nach 15 Monaten angeglichen.
- Höchstüberlassungsdauer: Beim selben Kundenbetrieb darfst du grundsätzlich höchstens 18 Monate am Stück eingesetzt werden. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Fristen regeln.
- Gleicher Zugang: Kantine, Kinderbetreuung oder Parkplätze des Einsatzbetriebs darfst du genauso nutzen wie die Stammbelegschaft.
- Information über freie Stellen: Der Einsatzbetrieb muss dich über offene Stellen informieren, die er intern besetzen will.
- Kein Einsatz als Streikbrecher: In einem bestreikten Betrieb darfst du nicht die Arbeit der Streikenden übernehmen.
Wie klappt die Übernahme?
Für viele ist Zeitarbeit der direkte Weg in eine Festanstellung. Der Einsatzbetrieb lernt dich im Alltag kennen – oft besser als in jedem Vorstellungsgespräch. Passt es auf beiden Seiten, kann er dich übernehmen. Das ist ausdrücklich erlaubt; eine Klausel, die dir die Übernahme verbietet, wäre unwirksam.
Bei Abeling sprechen wir offen darüber: Wenn du dir eine Übernahme wünschst, sagen wir das dem Kunden und begleiten den Wechsel. Eine Garantie gibt es nicht, aber eine echte Chance. Und bis dahin bist du bei uns sicher angestellt.
Woran du einen seriösen Personaldienstleister erkennst
- Erlaubnis nach AÜG der Bundesagentur für Arbeit – ohne sie ist Arbeitnehmerüberlassung verboten.
- Tarifbindung, zum Beispiel über die Mitgliedschaft im GVP. Abeling ist GVP-Mitglied.
- Nachweise zur Zahlungssicherheit, etwa über das Institut für Zahlungssicherheit (IZS).
- Transparente Angaben zu Lohn, Einsatzort und Arbeitszeit, schon vor der Unterschrift.
- Erreichbare Ansprechpartner vor Ort statt anonymer Hotlines. Unser Team sitzt in Lüneburg und ist namentlich bekannt.
Zeitarbeit für Unternehmen
Für Betriebe ist Arbeitnehmerüberlassung vor allem eins: flexibel. Auftragsspitzen, Krankheitsausfälle oder schwer zu besetzende Stellen lassen sich überbrücken, ohne sofort einzustellen. Der Personaldienstleister übernimmt Suche, Auswahl, Vertrag und Lohnabrechnung.
Die Kosten rechnen wir als Stundenverrechnungssatz ab. Darin enthalten sind Lohn, Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung und unsere Betreuung. Wie hoch er ist, hängt von Qualifikation, Tarifgruppe, Branchenzuschlägen und Einsatzdauer ab. Wollen Sie einen Mitarbeiter übernehmen, ist das jederzeit möglich – mit unserem Modell Test & Hire sogar von Anfang an eingeplant.
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Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge der Zeitarbeit nach dem Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das AÜG und die jeweils geltenden Tarifverträge.